Kassenbon

Ein Bon oder Kassenbon, österreichisch und schweizerisch gemeinhin genannt Kassabon, ist die oft verwendete Bescheinigung dieser Bezahlung eines Einkaufs oder einer Dienstleistung. Die Voraussetzungen für eine Beleg oder Rechnung werden dennoch in dieser Regel nicht erfüllt.

Format und Material


Jener Bon wird in der Regel ad hoc erzeugt, wobei im Rahmen von robusten und günstigen Druckverfahren mittels wartungsarmer Bondrucker schmale Endlosrollen, oftmals mit den Breiten 57 mm oder 80 mm (wobei die Rollen bis zu 0,5 mm auf Untermaß geschnitten werden), bedruckt werden.
Seit Ende des 20. Jahrhunderts kommt überwiegend dieser Thermodirektdruck zum Einsatz, bei dem Rollen aus Thermopapier verwendet werden. Bestimmte Aspekte altert Thermopapier ganz schnell. Das Schriftbild ausgewaschen allmählich unter Licht- und Wärmeeinfluss oder wird mithilfe Fremdstoffe nach und nach aufgelöst. Angewiesen vom verwendeten Thermopapier kann dieser Kassenbon gesundheitsschädliche Stoffe wie BPA tragen, was bei Kontakt mit dem Papier über die Haut aufgenommen wird.

Rechtliches


Weder die gesetzlichen Bestimmungen jener Bon im Beachtung auf das Schriftformgebot (§ 368 Satz 1 i. V. m. § 126 Abs. 1 BGB) noch die die Anforderungen der Rechnung in Bezug auf Name und Anschrift (§ 14 Abs. vier Nr. 1UStG) werden erfüllt.

Durchaus werden Kassenbons bis zu einem Gesamtbetrag von 250,00 ? (inkl. USt), diese die Anforderungen des § 33 UStDV erfüllen, als Kleinbetragsrechnung erprobt. Hierbei müssen Unternehmer als Leistungsempfänger darauf wertschätzen, dass indem der zehnjährigen Aufbewahrungsfrist die Lesbarkeit u. a. bei der Verwertung von Thermopapier gewährleistet bleibt sowie dieser Inhalt unversehrt überdauert (§ 14b Abs. 1 Satz 1-4 i. V. m. § 14 Abs. 1 Satz UStG). Gewährleistet wird dies mit eine Kopie auf normales Papier. Eine Aufbewahrung des Kassenbons ist dann nicht mehr unentbehrlich (Abschnitt 14b.1. Abs. 5 Satz 3 u. 4 UStAE).
Im Rahmen jener Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen soll hier jener Käufer in gleichen Abständen den Erwerb eines Gegenstandes unter Beweis stellen. Die Argumentation zu diesem Zweck ist nicht notwendigerweise mit dem Bon verbunden. Die wesentlichen Umstände des Kaufes können des Weiteren stets anderweitig nachgewiesen werden (beispielsweise per Kartenzahlungsbeleg). Eine anderweitige Vereinbarung würde den Käufer fortlaufend unangemessen benachteiligen (bspw. bei Verwendung von AGB durch § 307 BGB).

Bewirtungsbeleg


Bei Bewirtungsaufwendungen ist dieser Kassenbon - jener in dem Fall den umsatzsteuerlichen Vorschriften genügen müsste - oder eine andere maschinell erstellte sowie in jener Kasse registrierte Rechnung notwendig, da die Aufwendungen andernfalls steuerlich nicht absetzbar sind (R 4.10 Abs. 8 EStR 2012).

Inhalt


Vorderseite


Kassenbons beherbergen häufig die notwendigen Angaben einer Kleinbetragsrechnung, bestimmte Aspekte zusätzlich die Angaben für eine Rechnung ab 250,01 ? / CHF 400 (mit Ausnahme dieser Angabe des Leistungsempfängers) sowie eine zusätzliche Empfangsbestätigung dieser Zahlung. Bei unbarer Zahlung wird das Zahlungsprotokoll bestimmte Aspekte auch direkt auf dem Kassenbon ausgedruckt. Auch werden sie nicht oft im Übrigen zu Marketingzwecken genutzt ca. beispielsweise mit aufgedruckten Coupons zu weiteren Einkäufen zu beflügeln.

Sprechender Kassenbon


An Stelle nur die Warengruppe zu benennen, werden heutzutage oft die Verkaufsdaten eines Artikels auf dem Kassenbon vollständig wiedergegeben.

Rückseite



  • Selektiv werden zusätzlich die Rückseiten der Kassenbons genutzt

  • •für Ermächtigungen bei unbaren Zahlungen (Deutschland, Österreich).

  • •für Hinweise auf bestimmte Bedingungen wie die AGB oder Erkennen lassen zur Garantie oder Gewährleistung.

  • •für Marketingzwecke.



Trivia


Der Ausspruch "Ist gebongt!" ist ein umgangssprachlicher Ausdruck für Zustimmung, um mit der Signifikanz "Das geht in Ordnung!" oder "Habe ich verstanden!" Die Anfang des Wortes bezieht für sich auf die Aufnahme eines Artikels auf den Kassenbon oder die Eingabe bei einer Registrierkasse.

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